Bewerbung
Usinger Weihnachtsmarkt 2026
(27.11.2026 - 28.11.2026)

WM26_19

Antragstellende Person

Bedenken Sie bitte, dass die unter „antragsstellende Person“ angegebene Adresse die Rechnungsanschrift ist. Zahlungen müssen bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Usingen eingegangen sein, sonst kann die Reservierung nicht gewährleistet werden.

Kategorie Standbetreiber

Kategorie Verkaufsstand

Bei den Hütten und Zelten handelt es sich um Marktstände, die für den Veranstaltungszeitraum über die Stadt Usingen kostenpflichtig angemietet werden können.

Bitte hinterlassen Sie die Ihnen zur Nutzung überlassenen Zelte und Hütten in sauberem und unbeschädigtem Zustand. Bitte beachten Sie, dass eventuelle nachträglich auftretende Reinigungs-Mehrkosten bzw. entstehende Kosten für Reparaturarbeiten seitens des Dienstleisters an die Stadt Usingen in Rechnung gestellt werden und wir diese an Sie als Standbetreiberinnen und Standbetreiber weiterberechnen müssen. Bitte dokumentieren Sie daher bei Übernahme der Zelte bzw. Hütten bereits bestehende Mängel und teilen uns diese unverzüglich bei Bezug Ihres Standplatzes/bei der Schlüsselübergabe mit.

Maße Verkaufsstand/Fahrgeschäft

Angaben Geschäftsgruppe

Strombedarf

Für eine reibungslose Elektroinstallation auf dem Usinger Weihnachtsmarkt ist die Erfassung aller Elektrogeräte mit Angabe des jeweils benötigten Stromanschlusses (Haushaltsstrom = 230 V, Starkstrom = 400 V) und des jeweiligen Stromverbrauchs (Angabe in kW pro Stunde) erforderlich. Die Verwendung von nicht angemeldeten zusätzlichen Geräten ist nicht zulässig. Die Marktleitung behält sich eine Prüfung der verwendeten Geräte vor. Bitte beachten Sie, dass für jeden Stand mit Stromanschluss eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro berechnet wird. Außerdem wird zusätzlich benötigter Strom ≥ 2 kW/h gemäß Gebührenordnung abgerechnet.
 

Gerätearten

Geräteart 1


Geräteart 2


Geräteart 3


Geräteart 4


Geräteart 5


Geräteart 6


Geräteart 7


Geräteart 8


Geräteart 9


Geräteart 10

Druckgasflaschen

Am Stand dürfen nur die jeweils im Betrieb befindlichen Flüssiggasflaschen vorgehalten werden. Die Verbrauchsgeräte und die Flüssiggasflaschen müssen standsicher aufgestellt werden. Reserveflaschen oder leere Druckgasflaschen dürfen nicht im Stand gelagert werden. Eine Löschdecke nach DIN EN 1869 ist im Stand griffbereit vorzuhalten.

Wasser

Bitte beachten Sie, dass auf dem Marktgelände zwar ein Standrohr zur Verfügung steht, aus welchem Sie sich bei Bedarf Wasser entnehmen können. Es können allerdings keine zusätzlichen Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt oder an die Standplätze verlegt werden.

Standinformationen

Warenangebot

Hiermit bestätige ich, dass ich nachfolgende Informationen zur Kenntnis genommen habe und die Anzeige – sofern für mich zutreffend – stellen werde.

Für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (Verkauf von Speisen und/oder Getränken auf beispielsweise einem Weihnachtsmarkt) ist eine gaststättenrechtliche Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich, sofern dieser durch gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen erfolgt. Nicht mehr erforderlich ist die Anzeigepflicht für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aufgrund einer Gesetzesänderung hingegen für Organisationen, deren Hauptzweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (z.B. Sport- und Kulturvereine, Freiwillige Feuerwehren, Wohltätigkeits- und Hilfsorganisationen wie DRK oder Caritas).

Werbemaßnahmen

Haftpflichtversicherung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur E-Mail Kommunikation

Zur Bearbeitung Ihres Antrags und zur Durchführung der Veranstaltung benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten, die wir mit diesem Bewerbungsformblatt erheben.

Ich willige ein, dass im Rahmen der Bewerbung, einer möglichen Zulassung sowie etwaigem Austausch die Kommunikation per E-Mail an meine genannte E-Mail-Adresse erfolgt. Mir ist bewusst, dass diese E-Mails auch personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) enthalten können. Mir ist bekannt, dass zwar der Versand an den Mailserver verschlüsselt erfolgt ("Transportverschlüsselung"), der Inhalt der E-Mails jedoch grundsätzlich unverschlüsselt ist und mit der Datenübertragung über das Internet erhebliche Sicherheitsrisiken verbunden sind und daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich andere Personen Zugriff auf den Inhalt unverschlüsselter E-Mails verschaffen.

Es gelten die Bestimmungen der Marktordnung der Stadt Usingen sowie die Gebührenfestsetzung für den Usinger Weihnachtsmarkt 2026.
Beide Dateien finden Sie unter https://www.usingen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/stadtrecht/

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